Startseite

Willkommen beim Hanseatischen Wach- und Sicherheitsdienst Rügen

In den Gesprächen mit unseren Kunden stellen wir immer wieder fest, dass die Sensibilität für die Gefahrensituationen nicht sehr stark entwickelt ist. Deshalb tun wir alles um diese Sensibilität zu schärfen, und bringen unseren Kunden nahe, worum es geht. Das möchten wir auch an dieser Stelle tun. Denn es geht um Ihr Unternehmen, von dem wir Gefahr abwenden möchten. Aber was ist Gefahr? Der Begriff Gefahr lässt sich auffächern in mehrere Einzelgefahren. Diese lauernden Gefahren betreffen Leib und Leben, Wissen, Kompetenz, Know-How, Sach- und Vermögenswerte, Umweltauswirkungen und Imagewerte.

Diese Aufzählungen zeigen Ihnen, das Ihr Unternehmen auf vielfältige Art und meist auch in existenzbedrohenden Maß verwundbar ist.

Unsere Kerngebiete

Videoüberwachung

Sicherheit rund um die Uhr wird gewährleistet durch Anlagen mit elektronischer und mechanischer Technik. Bei der Umsetzung einer videogestützten Sicherungskonzeption ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. 

 mehr Informationen

 

Rauchmelder

Über 200.000 Brände jährlich, täglich zwei Tote bei Bränden in Deutschland. Investieren Sie in Rauchmelder, denn eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein! 
Wir haben für Sie einige Punkte aufgestellt, die beim Kauf und der Montage zu beachten sind. 

mehr Informationen

 

Objektschutz

Alleine die Präsenz einer Sicherheitsfirma, verringert das Einbruchsrisiko und bietet vorbeugenden Schutz zur Abschreckung möglicher Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Sabotage.

mehr Informationen

 

Rezeptionsdienst

Unsere Mitarbeiter sind freundlich, zuvorkommend und professionell ausgebildet. Auch die Sicherheit der Gäste wird mit einem Rezeptionsdienst, der im Bereich "Sicherheit" geschult ist, deutlich erhöht.

mehr Informationen

 

Funkstreifen

Ob Firmengelände oder Privatanwesen, wir bieten Sicherheit auch bei kurzfristiger Abwesenheit, Betriebsferien oder Winterschliessung. Mit unserem Revier- und Schließdienst, bieten wir Ihnen eine kostengünstige Möglichkeit, Ihre Werte zu sichern. 

 

mehr Informationen

 

Unsere privatrechtlichen Befugnisse

Die Firma HWS weist auf rechtliche Grundlagen hin: 
Im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen sollten alle Beteiligten, vor allem Kunden wissen, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Arbeit beruht. 
Als zugehöriger des Bewachungsgewerbes unterliegen wir selbstverständlich der Gewerbeordnung, deren §34a, 5 wie folgt lautet:

Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen ggf. in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten. Der Grundsatz der Erforderlichkeit z.B. bei der Wahrnehmung von Hausrechten verpflichtet die Mitarbeiter der HWS, eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen den von ihnen zu nutzenden privatrechtlichen Befugnisse bei denjenigen erzeugen, die in Ihrer Freiheit oder in anderen Rechten eingeschränkt sind. 

Neues Gesetz sorgt für zurverlässiges Personal

Vor kurzem hat der Gesetzgeber die Zuverlässigkeitsprüfung für privates Wachpersonal verschärft. Denn Unternehmen und Provatleute, die zum Schutz ihrer Gebäude oder gewerblichen Niederlassungen Wachleute einsetzen, sollen sicher sein, dass keine Gefahren drohen von Wachleuten, die bei mangelnder Zuverlässigkeitsprüfung ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. So wird im §9 der Bewachungsordnung dem privaten Sicherheitsgewerbe eine unbeschränkte Auskunft zur intensiven Überprüfung der Zuverlässigkeit von Beschäftigten eingeräumt. Der Gesetzgeber hat außerdem die Anforderungen an die Qualifikationen angehoben. 
§3 der Bewachungsordnung regelt nun, dass die Unterrichtung von Gewerbetreibenden und deren Beschäftigten auf die doppelte Stundenzahl erhöht wird. Eine moderne Schulung der Mitarbeiter findet in Unterrichtsgruppen bis 20 Teilnehmern statt. Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die IHK eine Bescheinigung aus.